Anschlagpunkte

Anschlagpunkte

Die Anschlagpunkte entsprechen der Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG bzw. Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 sowie EN 1677-1 und technischen Spezifikationen. Sie gewährleisten 4- bzw. 5-fache Sicherheit und eine max. dynamische Belastung von min. 20.000 Lastwechsel, geprüft mit 2,5-facher Tragfähigkeit. Die Tabelle mit den Tragfähigkeiten für Anwendungsfälle abhängig von Anschlagart, Strangzahl und Neigungswinkel ist als Teil der ausführlichen Produktbeschreibung, für jeden Anschlagpunkt in unserem Katalog enthalten.

Anschlagpunkte werden zur sicheren Befestigung von Lasten mit Anschlagmitteln für allgemeine Hebevorgänge oder mit Zurrmitteln in der Ladungssicherung verwendet. Die Angaben zu den Bauarten und die Einstufung der Tragfähigkeiten bei den verschiedenen Anschlagarten entnehmen Sie bitte den Tabellen in diesem Katalog. Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten Anschlagpunkte ein höchstes Maß an Sicherheit. Der Anbringungsort an der Last ist so festzulegen, dass die eingeleiteten Kräfte vom Grundwerkstoff ohne Verformung aufgenommen werden können. Lastbügel muss vor Belastung in Zugrichtung eingestellt werden. Die Lage ist so zu wählen, dass unzulässige Beanspruchungen wie Verdrehen oder Umschlagen der Last vermieden werden. Ein- und Aushängen des Anschlagmittels muss ohne Verletzungsgefahr möglich sein. Beschädigungen der Last, des Anschlagmittels sowie der Anschlagpunkte sind durch die richtige Positionierung auszuschließen.

Bei Verwendung von nur einem Anschlagpunkt ist dieser senkrecht über dem Lastschwerpunkt anzubringen. Bei Verwendung von 2 Anschlagpunkten (2-Stranggehänge) sind diese symmetrisch beiderseits des Lastschwerpunktes anzubringen. Bei Verwendung von 3 oder 4 Anschlagpunkten (3 oder 4-Stranggehänge) sind diese gleichmäßig in einer Ebene um den Lastschwerpunkt anzubringen. Dabei ist zu beachten, dass die Belastung auf die einzelnen Kettenstränge gleichmäßig verteilt ist. Bei unsymmetrischer Lastverteilung ist die Tragfähigkeit entsprechend der Tragfähigkeitstabelle zu reduzieren.

Schraubbare Anschlagpunkte

Nur mit geeigneten Schrauben, anliegend, bei verschraubter min. Gewindelänge L (empfohlen) verwenden.

 
Werkstoffverschraubte min. Gewindelänge L =
in Stahl1 x M
in Stahlguss1,25 x M
in Aluminium2 x M
in Aluminium-Magnesium Legierungen

M –Gewindedurchmesser, z.B. L= 1,5 x M16 Bei Werkstoffen mit geringer Festigkeit, wie Leichtmetallen, Buntmetallen oder Grauguss, ist die Gewindegröße und Gewindelänge vom Anwender so zu wählen, dass die auftretenden Lasten von diesem aufgenommen werden können. Bei vorhersehbarer stoßartiger Belastung oder Vibration kann es zum unbeabsichtigten Lösen der Schraube kommen. Als Sicherung kann hier z.B. ein flüssiges Gewindesicherungsmittel, z.B. Loctite (Herstellerangaben beachten) verwendet werden.

Schweißbare Anschlagpunkte und Haken

Die Schweißung muss von einem geprüften Schweißer nach EN 287-1 durchgeführt werden. Die Oberfläche des Schweißbereiches muss vor dem Schweißen gründlich gereinigt werden. Zunder, Farbe, Öl usw. müssen entfernt werden. Kontakt zwischen beschichtetem Bügel u. Schweißgut ausschließen. Die Anschweißstelle muss für die entsprechende Krafteinleitung geeignet sein, sie muss die 2,5-fache Tragfähigkeit ohne bleibende Verformung und die 4-fache Tragfähigkeit ohne Bruch aufnehmen können. Die Schweißstellen können durch Lackieren gegen Korrosion geschützt werden.

Anschlagpunkte im Einsatz zur Ladungssicherung

Anschlagpunkte, Ringschrauben und Ringmuttern ausgenommen, können als Zurrpunkte verwendet werden. Die zulässige Haltekraft LC ist das Doppelte der Nenntragfähigkeit. Für Anschlagpunkte Sicherheitsfaktor 5 gilt die 2,5-fache Sicherheit in der Ladungssicherung. Beispiel: APA2000 = 2t Tragfähigkeit beim Heben, als Zurrpunkt LC =4000daN zul. Haltekraft mit SF 2, PLBW1,5 = 2t Tragfähigkeit beim Heben, als Zurrpunkt LC =4000daN zul. Haltekraft mit SF 2,5. Montagevorschriften und länderspezifischen Vorschriften für Ladungssicherung (Deutschland, z. B. EN 12640, DIN 75410-1 und BGI 649) beachten.

 

Beispiel:

  • APA2000 = 2t Tragfähigkeit beim Heben, als Zurrpunkt LC =4000daN zul. Haltekraft mit SF 2,
  • PLBW1,5 = 2t Tragfähigkeit beim Heben, als Zurrpunkt LC =4000daN zul. Haltekraft mit SF 2,5.
  • Montagevorschriften und länderspezifischen Vorschriften für Ladungssicherung (Deutschland, z. B. EN 12640, DIN 75410-1 und BGI 649) beachten.