UVV Prüfung

UVV-Prüfung

Unfallschutz durch wiederkehrende Prüfungen (UVV)
von Arbeitsmitteln

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung, sind für Arbeitsmittel die erforderlichen Prüfungen insbesondere in Art, Umfang und Fristen zu ermitteln. Nationale Normen, Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die Benutzerinformationen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen geben die Mindestanforderungen und Intervalle für die Prüfung von Arbeitsmitteln vor.

Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen gewährleistet hohe Betriebssicherheit von Arbeitsmitteln und ist eine wichtige, präventive Maßnahme für den Arbeitsschutz und für die Sicherheit der Anwender.
Ein weiterer Vorteil ist, dass bei der Durchführung der Prüfung die Mängel an dem Arbeitsmittel frühzeitig erkannt und rechtzeitig behoben werden. Ausfall- und Stillstandszeiten werden minimiert und höhere Folgekosten für Reparaturen vermieden.

Wiederkehrende Prüfungen sind planbar. Die Frist der nächsten Prüfung beginnt mit dem Fälligkeitsmonat und -jahr der letzten Prüfung bzw. der Prüfung vor Inbetriebnahme.

Für alle Produkte aus unserem Sortiment bieten wir die Prüfung vor Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen und Wartungen an.

Die prüfungsrelevanten Arbeitsschritte und Entscheidungen sind für unsere Kunden transparent und und werden zusammen mit den benötigten Ersatzteilen in unserer Prüfdatenverwaltung erfasst. Diese Dokumentation ist direkt abrufbar, auch für den zurückliegenden Zeitraum von bis zu drei Jahren.

Jedes Arbeitsmittel wird zusätzlich durch eine eigene Prüfnummer identifiziert. Diese Prüfnummer ist mit der Serien-, Kunden- und Auftragsnummer verbunden. Die Identifikation der Produkte mit RFID Datenträger ist möglich. Wir garantierten die Rückverfolgung jedes Prüf-Auftrages und dessen Auftragsausführung.

Für jede Prüfung erstellen wir ein persönlich unterzeichnetes Prüfprotokoll mit allen wichtigen Daten.